Mehrwertsteuer-Einstellungen:
Die Mehrwertsteuersätze dürfen nur geändert bzw. hinzugefügt (die Neuen erstellt) und nicht dabei gelöscht werden. Beim Anlegen der neuen Mehrwertsteuerwerte dürfen ausschließlich die Zahlen und keine Prozent-Zeichen (%) verwendet werden.
Einstellungen für Deutschland:
Software POSprom Gastro und ProMAX:
- alle Speisen müssen im Modus "Speisen" angelegt werden
- alle Getränke müssen im Modus "Getränke" angelegt werden
- bei allen Speisen müssen die Mehrwertsteuerwerte auf 7% gesetzt werden
- bei allen Getränken müssen die Mehrwertsteuerwerte auf 19% gesetzt werden
Beim Kassieren (im Hause) werden automatisch 19% für Speisen und Getränke berechnet.
Beim Anklicken der Taste "Außer Hause" werden für die Speisen 7% berechnet und für die Getränke 19%.
Software POSprom ProMAX:
Im Modus "Steuer/Einstellungen":
In der Artikelverwaltung:
- alle Speisen müssen im Modus "Speisen" angelegt werden
- alle Getränke müssen im Modus "Getränke" angelegt werden
- bei allen Speisen müssen die Mehrwertsteuerwerte auf 10% gesetzt werden
- bei allen Getränken müssen die Mehrwertsteuerwerte auf 20% gesetzt werden
- Beim Kassieren unbedingt die Taste "Außer Hause" benutzen.
Dabei werden 10% für die Speisen und 20% für die Getränke automatisch berechnet.
Einstellungen für die Schweiz:
Software POSprom Gastro:
Bei der Benutzung der POSprom Gastro Software muss die Option "Im Hause" deaktiviert werden.
Im Modus Office/Einstellungen beim "Im Hause - Funktion aktivieren" den Haken entfernen.
- alle Speisen müssen im Modus "Speisen" angelegt werden
- alle Getränke müssen im Modus "Getränke" angelegt werden
- bei allen Speisen müssen die Mehrwertsteuersätze auf den entsprechenden Wert gesetzt werden
- bei allen Getränken müssen die Mehrwertsteuersätze auf den entsprechenden Wert gesetzt werden
Beim Kassieren werden automatisch die festgelegten Werte für die Speisen und Getränke berechnet.
Software POSprom ProMAX (POSProMAX):
- alle Speisen müssen im Modus "Speisen" angelegt werden
- alle Getränke müssen im Modus "Getränke" angelegt werden
- bei allen Speisen müssen die Mehrwertsteuersätze auf den entsprechenden Wert gesetzt werden
- bei allen Speisen müssen die Mehrwertsteuersätze auf den entsprechenden Wert gesetzt werden
- Beim Kassieren unbedingt die Taste "Außer Hause" benutzen.
Dabei werden automatisch die festgelegten Werte für die Speisen und Getränke berechnet.